_ vom 24. März 2015 (im Verfahren PEN 15 335, pag. 76 ff.) J.________, Buchhalter der L.________ AG, sagte am 24. März 2015 als Zeuge im Verfahren gegen den Privatkläger aus, er erinnere sich, dass letzterer gekommen sei und gesagt habe, dass eingebrochen und Bargeld gestohlen worden sei, welches er in irgendeiner Schublade gehabt habe.