Soweit sie sich erinnern könne, sei der Privatkläger nicht mehr mit der Beschuldigten zusammen gewesen, als der Einbruch gewesen sei. Der Privatkläger habe seine Partnerinnen aber oft gewechselt und man habe nicht mehr gewusst, welche wann aktuell gewesen sei. Sie würde sagen, dass die Beziehung zur Beschuldigten etwa im August 2012 auseinander gegangen sei. Sie könne bestätigen, dass auch andere Frauen im Restaurant «Q.________» aufgekreuzt seien. Diese seien teilweise als «Chefinnen» vorgestellt worden seien und hätten sich auch so aufgespielt. 10.9.9 Einvernahme von J.________ vom 24. März 2015 (im Verfahren PEN 15 335, pag.