__ gehen und die Schlüssel auf ihre Namen codieren lassen müssen, sie seien nämlich nummeriert gewesen. Eigentlich hätten der Privatkläger, G.________ und sie selbst je einen eigenen Badge gehabt und alle hätten ihre Badges am Schlüsselbund getragen bzw. dazu geschaut. Am Samstag habe es einfach diese Ausnahme gegeben, aber sie habe immer darauf geachtet, den Badge zurück zu erhalten. Vielfach habe der Privatkläger den Frühdienst gemacht und sei so der Erste gewesen, der reingegangen sei. Soweit sie sich erinnern könne, sei der Privatkläger nicht mehr mit der Beschuldigten zusammen gewesen, als der Einbruch gewesen sei.