35 10.9.8 Einvernahme von H.________ vom 24. März 2015 (im Verfahren PEN 15 335, pag. 69 ff.) H.________, die von G.________ erwähnte Arbeitskollegin, gab am 24. März 2015 im Verfahren gegen den Privatkläger als Zeugin zu Protokoll, sie habe ca. vom 1. Mai 2012 bis zum 31. Oktober 2013 im Restaurant «Q.________» gearbeitet. Laut ihrer Agenda habe sie am Wochenende des Diebstahls nicht gearbeitet, sie sei aber mit ihrem Sohn am Samstagvormittag zur L.________ AG für ein Geschenk schauen gegangen.