Sie seien jeweils beim Privatkläger eingezogen und hätten seinen Wagen benutzen dürfen. An selben Schlüsselbund sei auch der Badge gewesen, so dass sie diesen wohl auch hätten brauchen können. Sie wissen von sicher zwei solchen Partnerinnen, die auch im Betrieb mitgearbeitet hätten. In der Zeit des Diebstahls habe es auch eine solche Frau asiatischer Herkunft gegeben.