__ als Zeugin im Verfahren gegen den Privatkläger, dass sie glaublich den Badge zum Restaurant «Q.________» ab und zu mit einer Arbeitskollegin, H.________, habe teilen müssen. Wer die Abendschicht gemacht habe, habe jeweils keinen Badge mehr gebraucht. Es sei aber nicht oft vorgekommen, dass der Badge geteilt worden sei. Dieser Badge sei ein kleines silbriges Teil, welches aussehe, wie eine Knopfbatterie. Der Privatkläger habe seinen Schlüsselbund oft auf der Theke liegen gelassen und sie habe diesen auf seine Anweisung hin etwa genommen, um mit den Hunden spazieren zu gehen.