Sobald der Laden geöffnet gehabt habe, habe man die Tür auch ohne Badge öffnen können. Gegen Ende des Arbeitsverhältnisses (Ende Februar 2013) hätten die Angestellten den Lohn nicht immer auf einmal ausbezahlt erhalten, sondern in Tranchen. Das habe sie komisch gefunden. 10.9.7 Einvernahme von G.________ vom 24. März 2015 (im Verfahren PEN 15 335, pag. 48 ff.) Am 24. März 2015 deponierte G.________ als Zeugin im Verfahren gegen den Privatkläger, dass sie glaublich den Badge zum Restaurant «Q.________» ab und zu mit einer Arbeitskollegin, H.________, habe teilen müssen.