Meistens habe sie ihm den grössten Teil des Umsatzes mitgegeben, da sie die Verantwortung für das Geld nicht habe haben wollen. Sie hätten den Umsatz immer in ein Couvert stecken, ihre Namen draufschreiben, das Couvert zukleben und es zusammen mit dem Kassenstreifen in eine Schublade legen müssen. Das sei für sie ein Problem gewesen, da man diese Schublade nicht habe verschliessen können. Auf ihren Wunsch hin habe der Privatkläger deshalb eine abschliessbare Schublade mit einem Schlitz versehen, damit man am Abend das Couvert einfach dort habe hineinlegen können.