34 stossen werden können. Ihr Bauchgefühl sei gewesen, dass der Privatkläger die Verantwortung auf sie habe abschieben wollen. Laut ihrer Agenda habe sie am Vorabend bis um 01:30 Uhr gearbeitet. Sie sei sich einigermassen sicher, dass der Privatkläger an jenem Abend auch schon vor ihr gegangen sei. Er sei regelmässig um ca. 23:00 oder 23:30 Uhr gegangen. Meistens habe sie ihm den grössten Teil des Umsatzes mitgegeben, da sie die Verantwortung für das Geld nicht habe haben wollen.