_, ehemals Servicefachangestellte im Restaurant «Q.________» gab am 27. Oktober 2014 im Verfahren gegen den Privatkläger zu Protokoll, sie erinnere sich sehr genau an den Diebstahl im Restaurant «Q.________». Sie habe am darauffolgenden Morgen einen Anruf vom Privatkläger erhalten. Dieser habe etwas theatralisch und aufgelöst gesagt, «du glaubst nicht, was passiert ist», und sie aufgefordert ins Restaurant «Q.________» zu kommen. Sie wisse noch genau, dass der Privatkläger sie mehrmals gefragt habe, ob sie am Vorabend nicht noch einmal zurück sei und ob sie sicher sei, alles abgeschlossen gehabt zu haben. Sie habe ihm dies bestätigt.