zurück zur Freundschaft mit dem Privatkläger gegangen sei. Auf Frage, warum er sich im Jahr 2017 noch an ein Gespräch aus dem Jahr 2012 erinnern könne, meinte F.________, er könne sich noch an vieles erinnern, was im Restaurant gesprochen worden sei, das sei so wenn man im Gastgewerbe arbeite. Und dann sei auch noch die Beschuldigte zu ihm gekommen und habe ihn gefragt, ob er sich an diese Geschichte erinnere und dann sei seine Erinnerung wieder gekommen. 10.9.6 Einvernahme von G.________ vom 27. Oktober 2014 (im Verfahren PEN 15 335, pag. 42 ff.) G.________, ehemals Servicefachangestellte im Restaurant «Q.__