__ erneut einvernommen und gab dabei als Zeuge Folgendes zu Protokoll: Er wisse, dass die Beschuldigte und der Privatkläger ein Paar gewesen seien. Sie hätten zwei Hunde gehabt, welche sich in ihrer Begleitung manchmal im Restaurant «Q.________» aufgehalten hätten. Die Beschuldigte sei im Restaurant Restaurant «Q.________» angestellt gewesen. Er könne nicht mehr sagen, für wie lange, ca. bis ein halbes Jahr vor dem Diebstahl. Wenn ein Badge auf den Namen der Beschuldigten registriert worden wäre, so müsste dies auf der Schlüsselliste ersichtlich sein.