Im Verlauf des Tages sei es zu mehreren Gesprächen zwischen dem Privatkläger und den Angestellten seines Restaurants gekommen. Der Privatkläger habe dabei stets die Servicefachangestellte G.________ beschuldigt. Als er davon erfahren habe, habe er sich gedacht, dass er die Sache überprüfen wolle, und sich die Aufzeichnungen der Zutrittskontrolle angesehen. Dabei habe sich herausgestellt, dass der Badge des Privatklägers in der Tatnacht um 02:31 Uhr beim Haupteingang registriert worden sei. Der Privatkläger habe ihm gegenüber angegeben, dass sich niemand in das Gebäude begeben habe und dass G.________ das Gebäude zuletzt verlassen habe.