Später, als auch der Privatkläger vor Ort eingetroffen sei, habe es geheissen, dass eingebrochen worden sei und dass diverse Löhne entwendet worden seien. Gemäss dem Privatkläger sei ihm ein Geldbetrag von CHF 15‘000.00 aus einer Schublade entwendet worden. Der Privatkläger habe ihm gegenüber mehrere Versionen geschildert, wie sich der Diebstahl zugetragen haben könnte. Der Privatkläger habe angegeben zu glauben, dass sich jemand absichtlich im Gebäude habe einschliessen lassen und sich anschliessend Zutritt zum Restaurant verschafft habe, oder auch, dass die Schiebetür mit angewandter Körperkraft aufgewuchtet worden sei.