_ wurde am 20. Februar 2014 als Auskunftsperson im Strafverfahren PEN 15 335 gegen den Privatkläger einvernommen. Er gab an, er habe das Gebäude, in dem sich das Restaurant «Q.________» sowie auch die L.________ AG befunden hätten, am 29. September 2012 um ca. 08:00 Uhr betreten. Im Restaurant sei er auf G.________, eine Servicefachangestellte, getroffen. Es habe eine aufgebrachte Stimmung geherrscht. G.________ habe ihm gesagt, dass die Brandschutztür des Restaurants, es handle sich um eine faltbare Schiebetür, aufgewuchtet worden sei. Später, als auch der Privatkläger vor Ort