31 N.________ befindlichen Restaurants. Sie wisse keine Details über den Einbruch, nur noch die grobe Geschichte. Am Abend zuvor seien sie und die Beschuldigte Essen gegangen, sie hätten ferngesehen und viel geredet. Danach habe sie in deren Wohnzimmer auf dem Sofa geschlafen und am Morgen sei «Rufname von C.________» gekommen. 10.9.3 Einvernahme von K.________ vom 20. Februar 2014 (im Verfahren PEN 15 335, pag. 38) K.________ wurde am 20. Februar 2014 als Auskunftsperson im Strafverfahren PEN 15 335 gegen den Privatkläger einvernommen.