Sie gab zu Protokoll, sie und die Beschuldigte seien Freundinnen. Den Privatkläger kenne sie nur als Ex-Partner der Beschuldigten. Letztere habe ihr erzählt, dass sie ein Verfahren mit dem Privatkläger habe und dass sie (E.________) aussagen gehen müsse, was sie noch wisse. Sie erinnere sich nicht mehr an die Daten. Sie wisse nur noch, dass sie damals viel mit der Beschuldigten zusammen gewesen sei. Diese habe damals eine neue Wohnung gehabt und sich davor gefürchtet, alleine dort zu schlafen. Deshalb sei sie oft bei der Beschuldigten gewesen, z.B. zum Fernsehen.