Sie habe der Beschuldigten diesen Schlüssel auch nicht in jenen 14 Tagen gegeben. Es treffe zu, dass jedermann ins Haus gekonnt habe, wenn das sich in der Liegenschaft N.________ befindliche Restaurant geöffnet gewesen sei. Die Mieter hätten abschliessen müssen. Die Gäste hätten den gleichen Eingang benutzt, man gelange dort ins Treppenhaus und dort hätten auch die Kunden hinein gehen können. Wenn das Restaurant geschlossen habe, sei auch die Haustür geschlossen worden. Heute sei die Haustür zu, da viele Gäste gegangen seien, ohne zu bezahlen. Nun müssten sie vorne durch.