Dies sei mehrmals vorgekommen. Sie habe ihm dieses Geld nicht zur Aufbewahrung gegeben, sondern einfach nur gezeigt. Der Privatkläger habe sich zu dieser Zeit nie beklagt, dass ihm Geld abhanden komme. Dies habe dieser erst später getan, als das ganze «Gstürm» losgegangen sei. Da habe der Privatkläger gesagt, dass er schon den Eindruck gehabt hätte, dass ihm ab und zu Geld gefehlt habe. 10.9 Aussagen weiterer Personen 10.9.1 Einvernahme von D.________ vom 25. November 2016 (pag. 23 ff.)