Letztere habe ihn gefragt gehabt, ob er mit ihr mitkomme, damit es so aussehe, als ob sie mit den Hunden laufen gegangen wären. Er sei dann mit den Hunden ins Restaurant gegangen, habe das Restaurant aber auch wieder mit den Hunden verlassen. Da sei «so viel miteinander» gewesen, er wisse nicht mehr wieso er dies nicht gesagt habe. Es stimme nicht, dass er die Beschuldigte am Morgen des 29. September 2012 über den Diebstahl im Restaurant «Q.________» informiert habe. Er wisse das nicht mehr. Er sei nicht bei der Beschuldigten zu Hause gewesen, um sie und eine ebenfalls anwesende Freundin über den Einbruch zu informieren.