___ gesehen worden sei. Auf Frage, warum er in seiner ersten Einvernahme vom 17. Juni 2016 nicht erwähnt habe, das Restaurant ebenfalls betreten zu haben, als er an jenem Abend mit der Beschuldigten zum Restaurant «Q.________» gefahren sei, antwortete C.________, er habe dies dann der Staatsanwältin erzählt. Der Polizei habe er es nicht gesagt, weil er auch noch die Hunde der Beschuldigten gehabt habe. Letztere habe ihn gefragt gehabt, ob er mit ihr mitkomme, damit es so aussehe, als ob sie mit den Hunden laufen gegangen wären.