Er selber sei nicht anwesend gewesen. Auf Frage, ob er noch etwas ergänzen wolle, führte C.________ aus, als der Privatkläger von Mallorca zurückgekehrt sei, habe dieser ihn angerufen und gesagt, ihm fehle Geld. Da habe er eins und eins zusammengezählt. Da die Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt ein Osternest vor seine Tür gelegt gehabt habe, sei er davon ausgegangen, dass sie die Wohnung betreten habe. Der Chinese, der dort wohne, habe dem Privatkläger ebenfalls erzählt, dass er die Beschuldigte gesehen habe. 10.8.3 Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. September 2017 (pag. 197 ff.)