Die Beschuldigte habe das Geld ihm (C.________) statt einer Bank gegeben, weil er eine Bezugsperson für sie gewesen sei. Sie habe ihm das Geld für vier Tage gegeben. Der Privatkläger habe seine Tageseinnahmen immer in der Hosentasche aufbewahrt, wenn er von der Arbeit nach Hause gekommen und sich hingelegt habe oder duschen gegangen sei. Wenn der Privatkläger «dann wieder weg» gewesen sei, sei die Beschuldigte zu ihm gekommen und habe ihm gesagt, sie hätte wieder Geld. Sie habe das Geld genommen, um es für sich zu behalten. Er wisse nicht, wieso sie dies getan habe, vielleicht als Trotzreaktion oder aus Rache.