Angesprochen auf den nächtlichen Ausflug in das Restaurant «Q.________» meinte C.________, die Beschuldigte habe ihm damals gesagt, dass sie dem Privatkläger schaden wolle. Sie habe ihn gefragt, ob er mit ihr rausgehen würde. Als Alibi habe sie die Hunde mitgenommen. Sie seien mit seinem Auto zum Restaurant gefahren. Die Beschuldigte sei ausgestiegen und habe sich mit dem Badge Zutritt verschafft. Sie habe ihm nicht genau gesagt, was sie dort gewollt habe. Er habe durch das Fenster beobachten können, wie die Beschuldigte alle Schubladen des Buffets durchsucht habe.