Der Privatkläger habe ihm das Ganze erzählt. Als er eines Tages geholfen habe, Waren auszuladen, habe der Privatkläger bemerkt, dass ein Portemonnaie gefehlt habe. Da habe er (C.________) gedacht, so jetzt ist fertig, und habe dem Privatkläger alles erzählt. Er habe die Beschuldigte nicht gesehen und könne deshalb nicht sagen, ob sie in der Wohnung des Privatklägers gewesen sei. Sie müsse aber fast einen Schlüssel gehabt haben, weil sie sonst nicht in das Gebäude gekommen wäre. Die Beschuldigte habe ihm einmal ein Couvert mit Geld gegeben als sie nach Mallorca gereist sei.