26 Der Privatkläger habe dann bemerkt, dass ihm Geld im Kiosk gefehlt habe. Der Privatkläger habe die Beschuldigte wiederum darauf angesprochen und habe sie gefragt, ob sie noch einen Schlüssel habe, was sie verneint habe. Der Privatkläger habe den Autoschlüssel der Beschuldigten genommen und sich zu ihrem Fahrzeug begeben. In der Mittelkonsole habe er einen Schlüsselbund gefunden, an welchem sich ein Auto- und ein Wohnungsschlüssel des Privatklägers sowie ein Kioskschlüssel befunden hätten. Der Privatkläger habe ihm das Ganze erzählt.