Deshalb gehe er davon aus, dass die Beschuldigte noch einen solchen besessen habe. Er denke, dass sie den Schlüssel, den er ihr zurückgegeben gehabt habe, nie dem Privatkläger übergeben habe. Der Privatkläger habe die Beschuldigte daraufhin mit dem Diebstahl konfrontiert. Laut dem Privatkläger habe diese die Hälfte des entwendeten Geldes bezahlen wollen, nachdem er ihr mit der Polizei gedroht habe. Die Beschuldigte habe zu damals den Kiosk des Privatklägers geführt. Letzterer habe dies eigentlich nicht gewollt, aber seine Mutter habe sich auf die Seite der Beschuldigten gestellt gehabt.