_» inszeniert habe. Als die beiden noch seine Nachbarn gewesen hätten, hätten die Beschuldigte und der Privatkläger mit ihm den Wohnungsschlüssel ausgetauscht gehabt. Ab und zu habe er die Hunde Gassi geführt. Als sich die beiden getrennt hätten, habe er seinen Schlüssel zurückverlangt und den Schlüssel zur Wohnung des Privatklägers der Beschuldigten gegeben. Sie habe ihm ihrerseits seinen Wohnungsschlüssel zurückgegeben. Er sei im Besitz eines Schlüssels zur Wohnung des Privatklägers gewesen, bis die Beschuldigte ausgezogen sei, danach nicht mehr. Der Privatkläger sei über Ostern 2013 für vier Tage nach Mallorca gereist.