Heute habe er keinen Kontakt mehr zu ihr. Die Beschuldigte habe nicht ausstehen können, dass der Privatkläger sich mit einer anderen Frau getroffen habe. Sie habe sich bei ihm heftig darüber beschwert. Sie habe ihm gesagt, dass sie dem Privatkläger schaden wolle und so lange in der gemeinsamen Wohnung bleiben werde, wie es nur gehe. Der Privatkläger habe oft die Tageseinnahmen in seinem Hosensack gehabt. Die Beschuldigte habe ihm das Geld weggenommen, während er geschlafen habe. Anschliessend sei sie zu ihm (C.________) gekommen und habe mit dem Geld vor seiner Nase herumgewedelt. Er habe dies dem Privatkläger damals nicht gesagt, er frage sich heute auch, wieso.