ihr nach ihrem Auszug einen Schlüssel zur Wohnung des Privatklägers zurückgegeben habe. Sie wüsste auch nicht, warum er dies hätte tun sollen. Er habe wegen den Hunden schon einen Schlüssel gehabt, ihr diesen aber nie gegeben. Sie wisse ganz sicher, dass sie ihren eigenen Schlüssel zur Wohnung in der Liegenschaft N.________ dem Privatkläger zurückgegeben habe und zwar im Restaurant «Q.________», wann genau könne sie nicht mehr sagen.