Die nächtliche Exkursion mit C.________ ins Restaurant habe ungefähr zwischen Ende Dezember 2011 und anfangs Februar 2012 stattgefunden, bevor sie und der Privatkläger sich getrennt hätten. Damals habe sie den Badge zum Restaurant noch gehabt, da sie noch dort gearbeitet habe. Es habe sie schockiert, dass C.________ zunächst ausgesagt habe, dass dieser nächtliche Ausflug sich kurz, ca. einen Monat vor dem Diebstahl im Restaurant «Q.________» zugetragen habe. Es sei interessant, dass Herr C.________ diese Aussage dann vor Gericht geändert habe.