Die Beschuldigte blieb dabei, dass sie den Badge während des Spitalaufenthalts des Privatklägers im Sommer 2013 von der Mutter des Privatklägers erhalten habe. Dass diese behaupte, ihr nie einen Schlüssel zum Restaurant «Q.________» gegeben zu haben, mache sie «sprachlos». Sie sei nicht mehr sicher, wem sie den Schlüssel damals dann wieder zurückgegeben habe, glaublich dem Privatkläger. Im Herbst 2012 habe sie keinen Badge zum Restaurant «Q.________» gehabt. Die nächtliche Exkursion mit C.____