Auf Frage, in welchem Zeitraum sie einen Badge und einen Schlüssel zum Restaurant «Q.________» gehabt habe, meinte die Beschuldigte, sie habe die Schlüssel gehabt, bis sie sich im Februar [2012], nach dem Valentinstag, vom Privatkläger getrennt habe. Ca. eine Woche später habe sie ihm die Schlüssel zurückgeben müssen. Zuvor habe sie Schlüssel gehabt, da sie im November, Dezember [2011] und Januar [2012] abends jeweils noch im Restaurant «Q.________» gearbeitet habe. Die Beschuldigte blieb dabei, dass sie den Badge während des Spitalaufenthalts des Privatklägers im Sommer 2013 von der Mutter des Privatklägers erhalten habe.