Schliesslich bestätigte die Beschuldigte noch einmal die Geschichte mit dem Revolver. Als der Privatkläger gesagt habe, dass er nicht wolle, dass sie eine Waffe habe, die auf ihn registriert sei, habe sie das verstanden und den Revolver zurückgegeben. 10.7.4 Aussagen anlässlich der Berufungsverhandlung vom 4. Mai 2018 (pag. 323 ff.) Auf Frage, in welchem Zeitraum sie einen Badge und einen Schlüssel zum Restaurant «Q.________» gehabt habe, meinte die Beschuldigte, sie habe die Schlüssel gehabt, bis sie sich im Februar [2012], nach dem Valentinstag, vom Privatkläger getrennt habe.