Der Privatkläger habe in seinem Kleiderschrank unter den Pullis kleine, teils aber auch grosse Geldbeträge versteckt gehabt. Manchmal seien es nur ein paar hundert Franken gewesen, die höchste Summe sei ca. CHF 60‘000.00 gewesen, sie wisse es aber nicht mehr genau. Sie wisse nicht, warum er das Geld zu Hause versteckt habe, anstatt es zur Bank zu bringen. Sie habe ihn nie danach gefragt. Sie selber bringe ihr Geld auch nicht zur Bank, deshalb sei ihr das nicht fragwürdig erschienen. Sie wisse nicht, wie viel Geld sich zu dieser Zeit in der Sparsau befunden habe.