Anlässlich ihrer Einvernahme während der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland vom 12. September 2017 äusserte sich die Beschuldigte zusammenfassend folgendermassen: Sie könne nicht sagen, warum sie bei ihrer ersten Einvernahme den nächtlichen Ausflug mit C.________ ins Restaurant «Q.________» abgestritten habe. Sie sei wohl mit dem Kopf nicht bei der Sache gewesen, weil ihr Sohn sich zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus befunden habe. Sie wisse nicht, ob der Privatkläger den Badge und den Restaurantschlüssel am gleichen Schlüsselbund wie seinen Wohnungs- und evtl. seinen Autoschlüssel gehabt habe.