Sie habe es etwas verzögern wollen. Der Privatkläger habe ihr dann angeboten, einen anderen Revolver zu besorgen. 10.7.3 Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 12. September 2017 (pag. 201 ff.) Anlässlich ihrer Einvernahme während der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland vom 12. September 2017 äusserte sich die Beschuldigte zusammenfassend folgendermassen: Sie könne nicht sagen, warum sie bei ihrer ersten Einvernahme den nächtlichen Ausflug mit C.________ ins Restaurant «Q.________» abgestritten habe.