_ wurde aufgrund dieser Äusserung am 25. November 2016 durch die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland einvernommen und bestritt die Aussage der Beschuldigten. Er könne nicht mehr sagen, ob beim Privatkläger irgendwann mal etwas mit der Versicherung nicht in Ordnung gewesen sei, das sei zu lange her (pag. 26 ff.)]. Vor dem Einbruch vom 29. September 2012 in das Restaurant «Q.________» sei der Privatkläger ausserdem in Geldnot gewesen. Er habe ihren Chef um Geld gefragt, damit seine Freundin nach Thailand fliegen könne. Das Personal sei oft bei der Mutter des Privatklägers gewesen, um sich zu beschweren, weil dieser den Lohn immer zu spät ausbezahlt habe.