Sie gab u.a. an, der Privatkläger habe ihr einmal eine Sonnenbrille geschenkt, welche sie zuvor als zu teuer erachtet habe. Er habe ihr gesagt, dass er der Versicherung angegeben habe, dass ihre Brille weggekommen sei. Weiter schilderte die Beschuldigte, dass ein gewisser Herr AA.________ ein Versicherungsvertreter, dem Privatkläger einmal gesagt habe: «A.________, es fällt langsam auf, dass dort Sachen weggekommen sind» [Anm.: AA.________ wurde aufgrund dieser Äusserung am 25. November 2016 durch die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland einvernommen und bestritt die Aussage der Beschuldigten.