Auf Vorhalt der Aussagen von C.________, wonach sie ihm einmal, als sie nach Mallorca gegangen sei, ein Couvert mit Geld zur Aufbewahrung übergeben habe, gab die Beschuldigte an, sie sei nach der Trennung vom Privatkläger nie auf Mallorca gewesen. Als sie sich vom Privatkläger getrennt habe, sei sie für den Kiosk verantwortlich gewesen. Sie habe Einnahmen aus dem Kiosk nach Hause genommen und in einem Couvert C.________ übergeben. Sie habe das Geld nicht auf die Bank gebracht, da sie damit laufende Rechnungen bezahlt habe. Sie sei im Februar 2012 mit C.________ zum Restaurant «Q.________» gefahren. Sie sei damals noch mit dem Privatkläger zusammen gewesen und habe mitbe-