_ ein Osternest vor die Tür zu legen. Die «Haustür» sei ganz einfach offen gewesen. Sie habe dem Privatkläger schon früher gesagt, dass sie sich nicht wohlfühle, weil die Tür immer offen sei. Ihre Kollegen hätten nie bei ihr klingeln müssen, da die Tür immer offen gewesen sei. Früher sei es auch ein Restauranteingang gewesen. Der Privatkläger habe ihr gesagt, sie müsse die Hälfte des Geldes, welches aus seiner Mietwohnung gestohlen worden sei, zurückbezahlen, da nur sie das Versteck gekannt habe. Auf Vorhalt der Aussagen von C.