Sie wisse nichts von der Sparsau, sie habe dem Privatkläger keine Sparsau geschenkt. Er habe die Sparsau von einer Ex-Freundin geschenkt erhalten. Er habe sie darauf angesprochen, dass dort Geld fehle. Sie habe ihre neue Wohnung ab dem 1. September 2012 gehabt, ausgezogen sei sie etwa eine Woche oder 10 Tage später. Sie habe nach dem Auszug sicher noch einen Hausschlüssel des Privatklägers gehabt, da er beim Auszug nicht anwesend gewesen sei. Der Hausschlüssel sei gleichzeitig der Wohnungsschlüssel. Sie habe den Schlüssel kurz darauf zurückgegeben. Sie habe die Liegenschaft N.________ an Ostern 2013 betreten, um C.________ ein Osternest vor die Tür zu legen.