__ im Gegenzug seinen Schlüssel zurückgegeben zu haben. Der Privatkläger habe sie nie auf diesen Ersatzschlüssel zu seiner Wohnung angesprochen. Der Privatkläger habe keinen Wohnungs- oder Autoschlüssel in ihrem Auto finden können, da sie gar keine solchen Schlüssel gehabt habe. Zudem habe er keinen Zugang zu ihrem Auto gehabt. Er sei nicht für den Einkauf für den Kiosk zuständig gewesen, dies habe sie selber erledigt. Sie verstehe auch nicht, weshalb der Privatkläger die Getränke in ihr Auto hätte laden sollen und nicht direkt in den Keller, wenn sie doch für den Kiosk gewesen wären.