Es sei wohl während der Sommerzeit gewesen, als im Kiosk Saison gewesen sei, etwa Sommer oder Herbst 2013. Sie vermute, dass sie den Schlüssel zurückgegeben habe, als der Privatkläger aus dem Spital gekommen sei. Dieser habe den Schlüssel zurückverlangt, als er aus dem Spital gekommen sei. Sie habe den Schlüssel dem Privatkläger zurückgegeben, nicht seiner Mutter. Sie habe über einen Schlüssel und einen Badge für das Restaurant «Q.________» verfügt, nicht aber über einen Wohnungs- oder Autoschlüssel des Privatklägers.