40 ff.) Am 2. November 2016 wurde die Beschuldigte durch die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland einvernommen. Zu Beginn kam die Beschuldigte von sich aus auf ihre Aussagen vom 27. Mai 2016 zurück und gab an, dass sie diese wie folgt konkretisieren wolle: Sie habe damals auf die Frage, ob sie gemeinsam mit C.________ in das Restaurant «Q.________» gefahren sei, mit «Nein» geantwortet, weil sie gedacht habe, dass es um die Zeit nach der Trennung gehe. Als sie noch mit dem Privatkläger zusammen gewesen sei, habe sie einen Schlüssel für das Restaurant gehabt. Sie habe alles vom Privatkläger bekommen.