Er habe ihr mehrfach gedroht, den Kiosk zu kündigen. Seine Mutter sei damals aber hinter ihr gestanden. Es stimme nicht, dass sie nach der Trennung geäussert habe, dass der Privatkläger schwer dafür bezahlen werde. Sie sei zwar «verruckt» geworden, aber sie habe viel für ihn getan. Sie habe ihn auch vor der neuen Freundin gewarnt. Sie habe ein wenig recherchiert und sei mit den Ergebnissen zu seiner Mutter gegangen, welche ihm den Geldhahn zugedreht habe. Sie habe C.________ Geld zur Aufbewahrung überlassen, da sie die Einnahmen aus dem Kiosk nicht bei sich zu Hause habe aufbewahren wollen.