Nachdem sie ausgezogen sei, habe sie keinen Schlüssel zur Wohnung des Privatklägers mehr gehabt. Es stimme nicht, dass der Privatkläger kurz nach diesem Diebstahl einen Schlüssel zu seiner Wohnung in ihrem Auto gefunden habe. Sie frage sich, wieso er Zugang zu ihrem Auto gehabt habe und ob er einen Autoschlüssel von ihr habe, von dem sie nichts wisse. Es stimme nicht, dass er ihr Getränke in den Kiosk gebracht habe, das habe er nie gemacht. Vielleicht habe es gar keinen Einbruch gegeben. Sie wisse nicht, was mit dem Privatkläger los sei und warum ihm immer Geld wegkomme. Schon während der Beziehung sei immer Geld weggekommen.