_» nicht begangen. Der Privatkläger habe ihr erzählt, dass an Ostern 2013 Geld aus seiner Wohnung gestohlen worden sei. Er habe sie beschuldigt, Geld aus der «Kasse» gestohlen zu haben. Weiter habe er gesagt, dass sie es gewesen sei, weil man sie gesehen habe, wie sie reingegangen sein. Sie habe erwidert, dass sie in der Liegenschaft N.________ gewesen sei, weil sie damals ein gutes Verhältnis mit dem Nachbarn gehabt habe und sie diesem zu Feiertagen immer ein kleines Geschenk, z.B. ein Osternest, vor die Tür gelegt habe. Nachdem sie ausgezogen sei, habe sie keinen Schlüssel zur Wohnung des Privatklägers mehr gehabt.