Sie sei nie mit C.________ zum Restaurant «Q.________» gefahren. Einzig um zu sehen, ob der Privatkläger mit einer anderen Frau dort war, was sie vermutet habe, «das schon». Vom Einbruch im Restaurant «Q.________» habe sie durch C.________ erfahren. Dieser habe gesagt, dass der Privatkläger es selber gewesen sei, da ja die Tür offen gestanden habe. Sie habe erst gedacht, dass der Privatkläger vergessen habe, abzuschliessen. Da die Polizei sie nun vorgeladen habe, habe sie mit Freunden darüber gesprochen und diese hätten ihr gesagt, wie es passiert sei. Sie selber habe den Einbruch ins Restaurant «Q.________» nicht begangen.