Der Privatkläger habe sie zweimal auf den Revolver angesprochen, aber sie habe beide Male noch nicht alle Kisten ausgepackt gehabt. Sie habe dem Privatkläger dann nach etwa 1 ½ Monaten gesagt, dass sie den Revolver mitgenommen habe. Er sei nicht so gewesen, dass er ihr in diesem Zusammenhang mit einer Anzeige gedroht habe.